Herr Gerhard Gruber, Achleit 91, 6320 Angerberg als Vizebürgermeister der Gemeinde Angerberg, hat gemäß § 41 des Tiroler Straßengesetzes (kurz TStG), LGBl. Nr. 13 / 1989 i.d.j.g.F. beim Bürgermeister der Gemeinde Angerberg als Straßenbehörde um Erteilung der Straßenbaubewilligung für die Sanierung und Verlegung der Gemeindestaße Baumgarten Teil III - Teilabschnitt Strass angesucht.
Das Detailprojekt, der Übersichtslageplan, das Parzellenverzeichnis, die Grundbuchsauszüge und der technische Bericht inkl. Berechnungen liegen im Gemeinderat zur Einsichtnahme auf.
Über diesen Antrag wird gemäß § 42 Tiroler Straßengesetz in Verbindung mit §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) 1991 i.d.j.g.F. die mündliche Verhandlung auf
mit dem Zusammentritt der Verhandlungsteilnehmer im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes, Linden 5, 6320 Angerberg anberaumt.
Es steht den Parteien frei, an dieser Verhandlung persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter, der zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigt sein muss, teilzunehmen und Einwendungen gegen das Bauvorhaben vorzubringen.
Diese Kundmachung hat zur Folge, dass Einwendungen, die nicht spätestens am Tage vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung vorgebracht werden, keine Berücksichtigung finden und damit gem. § 42 Absatz 1 AVG BGBl. I. Nr. 158/1998 die geladenen Parteien ihre Parteistellung verlieren und die Beteiligten dem Parteienantrag, dem Vorhaben oder den Maßnahmen, die den Gegenstand der Verhandlung bilden, als zustimmend angesehen werden.
Die mündliche Verhandlung dient der Ermittlung zur Beurteilung der Zulässigkeit des Straßenbauvorhabens (§ 37 TStG), allenfalls vorhandener Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung von Verkehrsverbindungen (§ 38 TStG) und zur Abhaltung des Viehs im Weidegebiet (§ 39 TStG) sowie der Prüfung allenfalls beantragter Abänderungen des Bauvorhabens hinsichtlich der Straßentrasse und der technischen Ausgestaltung (§ 43 TStG).
Die Grundeigentümer der vom Vorhaben betroffenen Grundstücke bzw. die sonst hierüber Verfügungsberechtigten haben gemäß § 59 Abs. 1 TStG das Betreten dieser Grundstücke durch Organe und sonstige Beauftragte der Behörde zum Zwecke der Beweisaufnahme zu dulden.
Die Bauentwurfsunterlagen (Lagepläne, Querprofile, technische Beschreibung des Vorhabens sowie Verzeichnis der Eigentümer der vom Bauvorhaben betroffenen Grundstücke sowie jener Personen, denen an einem solchen Grundstück ein im Privatrecht begründetes dingliches Recht zusteht, das zum Gebrauch oder zur Nutzung des Grundstückes berechtigt), liegen während der Amtsstunden im Gemeindeamt Angerberg zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Der Bürgermeister
Walter Osl
Hinweis:
Den Download der Kundmachung finden Sie HIER!
Betreff: SB Angerberg - Baumgarten Teil III - Teilabschnitt Strass Sanierung und Verlegung der Gemeindestaße - Staßenbaubewilligungsverfahren KUNDMACHUNG Herr Gerhard Gruber, Achleit 91, 6320 Angerberg als Vizebürgermeister der Gemeinde Angerberg, hat gemäß § 41 des Tiroler Straßengesetzes (kurz TStG), LGBl. Nr. 13 / 1989 i.d.j.g.F. beim Bürgermeister der Gemeinde Angerberg als Straßenbehörde
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Tel.: 0 53 32 / 5 63 23
Fax: 0 53 32 / 5 63 23-40
E-Mail: gemeinde@angerberg.gv.at
Montag - Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Dienstag und Freitag: 13:00 - 17:30 Uhr
Sprechstunden des Bürgermeisters:
Dienstag und Freitag: 15:30 - 17:30 Uhr
(nach vorheriger telefonischer Vereinbarung)